Entsorgung und Umwelt
Entsorgung von Altgeräten
Seit dem Jahr 2005 sind die betroffenen Geräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz.
Elektro-Altgeräte sind so zu sammeln und zu transportieren, dass keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden können. In zertifizierten Entsorgungsbetrieben werden Schadstoffe unschädlich gemacht und Wertstoffe für das Recycling gewonnen. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung das Klima und die Umwelt.
- Entfernen Sie vor der Rückgabe enthaltene Batterien und Akkus und entsorgen Sie diese gesondert.
- Geben Sie nur vollständige Produkte ab. Es besteht keine Pflicht zur Rücknahme zerlegter Produkte.
- Sie können für die Rückgabe weiterhin die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nutzen, wie beispielsweise kommunale Wertstoffhöfe.
- Sie können Altgeräte zur kostenfreien Entsorgung an uns zurücksenden. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ausreichend und legen Sie eine Notiz mit der Bitte um Entsorgung bei.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Das BattG betrifft alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Die betreffenden Batterien sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die Zeichen unter der Mülltonne bedeuten:
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
Der Verbraucher ist verpflichtet, leere Batterien und Akkus bei Recyclinghöfen bzw. speziellen Sammelstellen für Batterien abzugeben. Sie können auch zur kostenfreien Entsorgung an den Verkäufer zurückgeschickt werden.
Hinweise zur Verpackungsverordnung
Durch die Verpackungsverordnung sollen die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt verringert oder ganz vermieden werden. Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden, da sie zum großen Teil wiederverwendet werden können. Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet.
Nutzen Sie zur Entsorgung der Verpackungen unserer Produkte die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack.